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   KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.04.2006 - KGH.EKD I-0124/L79-05   

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https://dejure.org/2006,94885
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.04.2006 - KGH.EKD I-0124/L79-05 (https://dejure.org/2006,94885)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 03.04.2006 - KGH.EKD I-0124/L79-05 (https://dejure.org/2006,94885)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 03. April 2006 - KGH.EKD I-0124/L79-05 (https://dejure.org/2006,94885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekd.de

    MVG.EKD § 21 Abs. 2, § 63 Abs. 1 Buchst. c (a.F.), § 63 Abs. 7, BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber MAV-Mitglied

  • zmv-online.de PDF

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber MAV-Mitglied

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.04.2006 - KGH.EKD I-0124/L79
    Deshalb können ein Zustimmungsverfahren und das Verfahren auf Ersetzung der fehlenden Zustimmung nur für die beabsichtigte Kündigung Wirkung entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. für § 103 BetrVG; BAG, Urteil v. 24. Oktober 1996 - 2 AZR 3/96 - AP Nr. 32 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.04.2006 - KGH.EKD I-0124/L79
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt in Fall einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung, wenn feststeht, welche genau bestimmten Arbeitnehmer nicht mehr auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen oder zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt werden können und deshalb eine Änderungskündigung notwendig ist (BAG, Urt. .25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, NJW 1976, 1334 (LS); ebenso ErK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn. 277; APS/Dörner, § 626 Rn. 335).
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